Zeiterfassung für die Gastronomie: prüfbereit für den Zoll
Gastronomie und Beherbergung gehören zu den Branchen, in denen der Zoll gezielt kontrolliert. Die Arbeitszeit muss spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet sein, nicht nur für Minijobs, sondern mit wenigen Ausnahmen für alle Beschäftigten. Dazu kommen Teildienste, Spätdienste und Wochenenden.
Mit ZeitFabrik stempelt das Team am Terminal beim Personaleingang oder per Smartphone. Die Zeiten liegen sofort vor, ZeitFabrik prüft Pausen und Ruhezeiten, und am Monatsende steht der Stundenzettel bereit.
Typische Arbeitszeitmodelle
Teildienst
Mittagsservice, Pause am Nachmittag, Abendservice: Jeder Block wird mit Kommen und Gehen erfasst, die Unterbrechung ist sauber dokumentiert.
Spät- und Wochenenddienst
Lange Abende und Wochenenden gehören dazu. Entscheidend ist, dass Ruhezeiten und freie Sonntage eingehalten werden.
Aushilfen und Saisonkräfte
Minijobs, Studierende und Saisonkräfte stempeln genauso wie das Stammteam, ohne eigene Liste.
Was das Gesetz verlangt
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen.
Ein Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 sieht eine elektronische Erfassung und, nur per Tarifvertrag, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vor. Er ist noch kein Gesetz, diese Seite beschreibt das geltende Recht. Was der Entwurf vorsieht
- Aufzeichnung nach § 17 MiLoG
- Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe steht in § 2a SchwarzArbG. Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sind spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren, für alle Beschäftigten mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel höhere feste Monatsgehälter und mitarbeitende enge Familienangehörige, MiLoDokV).
- Ruhezeit
- Grundsätzlich 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. In Gaststätten darf sie um bis zu eine Stunde kürzer sein, wenn das innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).
- Sonn- und Feiertage
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist in der Gastronomie erlaubt (§ 10 ArbZG). Mindestens 15 Sonntage im Jahr bleiben frei, für jeden gearbeiteten Sonntag gibt es einen Ersatzruhetag (§ 11 ArbZG).
- Pausen
- 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden (§ 4 ArbZG), auch an vollen Abenden.
Diese Funktionen helfen im Alltag
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Terminal am Personaleingang
Als Addon für einmalig 249 € Einrichtung zzgl. Hardware. Wer kommt, stempelt am Terminal, das zugleich zeigt, wer im Haus ist.
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Stempeln per Smartphone
Ohne Terminal stempelt das Team in der App auf iPhone oder Android. Die Zeit steht sofort im System, nicht erst am Wochenende.
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Pausen und Ruhezeiten geprüft
ZeitFabrik prüft Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten automatisch und zeigt, wo etwas nicht passt.
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Stundenzettel für Kontrolle und Lohn
Monatliche Stundenzettel als PDF für die Unterlagen, nach Freigabe per DATEV an die Lohnabrechnung.
ZeitFabrik erfasst und prüft Arbeitszeiten, erstellt aber keine Dienstpläne. Den Dienstplan führst du weiter in deinem bisherigen Werkzeug.
Passendes Paket: Essentials
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Zeiterfassung, Zeitkonto, Urlaubsantrag, Krankmeldung, Stundenzettel, Prüfung nach Arbeitszeitgesetz und DATEV-Schnittstelle.
Häufige Fragen zur Zeiterfassung für die Gastronomie
Warum kontrolliert der Zoll die Gastronomie besonders?
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt. Für diese Branchen gelten strengere Aufzeichnungspflichten, und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft dort gezielt.
Bis wann muss die Arbeitszeit aufgezeichnet sein?
Spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag (§ 17 MiLoG). Mit ZeitFabrik ist sie mit dem Stempeln sofort aufgezeichnet.
Darf die Ruhezeit in der Gastronomie kürzer sein?
Ja, um bis zu eine Stunde auf 10 Stunden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Tarifverträge können weitere Regeln enthalten.
Wie lege ich die Aufzeichnungen bei einer Kontrolle vor?
Die Zeiten stehen in ZeitFabrik je Person und Tag bereit, die monatlichen Stundenzettel lassen sich als PDF exportieren. Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre lang im Inland bereitzuhalten, auf Verlangen der Prüfbehörde auch am Ort der Beschäftigung (§ 17 Abs. 2 MiLoG). Beschäftigte müssen bei der Arbeit außerdem ihren Ausweis mitführen (§ 2a SchwarzArbG).
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