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Nachtarbeit und Nachtzuschläge: Was das Arbeitszeitgesetz verlangt und was steuerfrei bleibt
Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst. Bist du Nachtarbeitnehmer, steht dir ein Ausgleich zu: bezahlte freie Tage oder ein angemessener Zuschlag, wenn kein Tarifvertrag etwas anderes regelt. Zahlt dein Arbeitgeber einen Zuschlag, bleibt er steuerfrei bis 25 Prozent des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, zwischen 0 und 4 Uhr bis 40 Prozent, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat.
Nachtzeit, Nachtarbeit, Nachtarbeitnehmer
Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet drei Begriffe, alle in § 2 ArbZG:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Nachtzeit | 23–6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien 22–5 Uhr |
| Nachtarbeit | jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst |
| Nachtarbeitnehmer | wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet |
Arbeitest du im Service bis 1 Uhr, kommst du auf genau zwei Stunden Nachtzeit. Das ist nach dem Gesetz noch keine Nachtarbeit, denn es müssen mehr als zwei sein. Hast du als Pflegekraft Nachtwache von 22 bis 6 Uhr, leistest du dagegen in jeder dieser Schichten Nachtarbeit. Bei mindestens 48 solcher Nächte im Jahr bist du Nachtarbeitnehmerin oder Nachtarbeitnehmer.
Was dir als Nachtarbeitnehmer zusteht
Bist du Nachtarbeitnehmer, gelten für dich nach § 6 ArbZG zusätzliche Regeln:
- Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden pro Werktag. Bis zu 10 Stunden sind möglich, wenn innerhalb von einem Kalendermonat oder vier Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Für andere Beschäftigte gilt nach § 3 ArbZG ein Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen.
- Arbeitsmedizinische Untersuchung: auf deinen Wunsch vor Beginn der Beschäftigung und danach in Abständen von mindestens drei Jahren, ab dem 50. Geburtstag jährlich. Die Kosten trägt dein Arbeitgeber, wenn er die Untersuchung nicht kostenlos über einen Betriebsarzt anbietet.
- Wechsel auf einen Tagesarbeitsplatz: Du kannst verlangen, auf einen Tagesarbeitsplatz umgesetzt zu werden, wenn Nachtarbeit nach arbeitsmedizinischer Feststellung die Gesundheit gefährdet, ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt sonst nicht betreut ist oder ein schwerpflegebedürftiger Angehöriger versorgt werden muss. Ausnahme: dringende betriebliche Erfordernisse stehen entgegen.
- Ausgleich: Ohne tarifliche Regelung stehen dir für die Stunden in der Nachtzeit eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag auf das Bruttoentgelt zu. Einen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht. Das Bundesarbeitsgericht hält ohne besondere Umstände einen Zuschlag von 25 Prozent für angemessen, bei Dauernachtarbeit regelmäßig 30 Prozent (Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14).
- Weiterbildung: Du hast den gleichen Zugang zu Weiterbildung und Aufstieg wie alle anderen.
Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG
Das Steuerrecht hat seine eigene Nachtzeit. Nach § 3b EStG ist Nachtarbeit die Arbeit von 20 bis 6 Uhr. Zuschläge dafür bleiben steuerfrei, soweit sie diese Sätze nicht übersteigen:
Dabei gilt:
- Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nachtarbeit, die zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden. Pausen zählen nicht mit.
- Der Grundlohn wird in einen Stundenlohn umgerechnet und mit höchstens 50 Euro angesetzt.
- Was über diesen Sätzen liegt, darf dein Arbeitgeber zahlen. Es ist dann normal steuerpflichtig.
In der Sozialversicherung sind steuerfreie Zuschläge nach § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung beitragsfrei, allerdings nur, soweit der Stundenlohn, auf dem sie berechnet werden, nicht über 25 Euro liegt.
Rechenbeispiel: Nachtwache in der Pflege
Du arbeitest als Pflegekraft in einem Pflegeheim und hast Nachtwache von 22 bis 6 Uhr mit einer Pause von 2:00 bis 2:30 Uhr. Dein Grundlohn beträgt 20 Euro pro Stunde, dein Arbeitsvertrag sieht 30 Prozent Nachtzuschlag ab 20 Uhr vor, also 6 Euro pro Stunde.
| Zeitraum | Stunden | gezahlt | steuerfrei höchstens | steuerpflichtig |
|---|---|---|---|---|
| 22–0 Uhr | 2 | 12,00 € | 10,00 € (25 %) | 2,00 € |
| 0–4 Uhr ohne Pause | 3,5 | 21,00 € | 28,00 € (40 %) | 0,00 € |
| 4–6 Uhr | 2 | 12,00 € | 10,00 € (25 %) | 2,00 € |
| Summe | 7,5 | 45,00 € | 4,00 € |
Von 45 Euro Zuschlag bleiben 41 Euro steuerfrei. Weil dein Grundlohn unter 25 Euro liegt, sind diese 41 Euro auch beitragsfrei. Die halbe Stunde Pause erfüllt § 4 ArbZG, denn die Arbeitszeit liegt mit 7,5 Stunden unter neun. Mehr zu Pausen im Ratgeber zur Pausenregelung.
Gastronomie: zwei Zeitfenster, zwei Ergebnisse
Arbeitest du als Koch von 17 Uhr bis 0:30 Uhr, ist das nach dem Arbeitszeitgesetz keine Nachtarbeit, denn nur anderthalb Stunden liegen in der Nachtzeit. Für die Steuer zählen dagegen viereinhalb Stunden ab 20 Uhr. Zahlt das Restaurant für diese Stunden einen Nachtzuschlag, kann er bis 25 Prozent steuerfrei sein, für die halbe Stunde nach Mitternacht bis 40 Prozent, weil die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat. Einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich nach § 6 lösen solche Schichten dagegen nicht aus.
Was du festhalten und prüfen solltest
- Beginn, Ende und Pausen jeder Schicht mit Uhrzeit. Nur so lässt sich aufteilen, wie viele Stunden auf 20–0, 0–4 und 4–6 Uhr entfallen.
- Nächte mit Nachtarbeit zählen. Ab 48 Tagen im Jahr wirst du zum Nachtarbeitnehmer, mit allen Rechten nach § 6. Bei Wechselschicht mit Nachtarbeit gilt das unabhängig von dieser Zahl.
- Die Nacht der Zeitumstellung beachten. Im Oktober hat die Nachtschicht eine Stunde mehr, im März eine weniger. Wie die Stunden dann richtig erfasst werden, steht im Ratgeber zur Zeitumstellung in der Nachtschicht.
Arbeitest du nachts an einem Sonntag oder Feiertag, kommen weitere Sätze dazu. Die erklärt der Ratgeber Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit.
Deine Zeiten im Blick
Mit einer digitalen Zeiterfassung wie ZeitFabrik hat jede deiner Buchungen Datum und Uhrzeit, und du siehst deine erfassten Zeiten und dein Zeitkonto jederzeit selbst. So kannst du nachvollziehen, wie viele Stunden auf die Nacht entfallen. Erfasst dein Betrieb noch auf Papier, kannst du ZeitFabrik vorschlagen: Zeig deinem Betrieb ZeitFabrik.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.