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Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz: Wie lange, ab wann und wie aufgeteilt

Illustration: kleiner Tisch mit Kaffeetasse und belegtem Brot, daneben eine Wanduhr

Arbeitest du mehr als sechs Stunden, steht dir eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. So regelt es § 4 Arbeitszeitgesetz. Die Pause darf in Blöcke von mindestens 15 Minuten geteilt werden, und länger als sechs Stunden am Stück darfst du nicht ohne Pause arbeiten. Pausen zählen nach § 2 Abs. 1 ArbZG nicht zur Arbeitszeit. Dafür sorgen muss dein Arbeitgeber. Ob es stimmt, kannst du an deinen erfassten Zeiten selbst prüfen.

Die Regeln auf einen Blick

Tägliche ArbeitszeitMindestpause
bis einschließlich 6 Stundenkeine gesetzliche Pause
mehr als 6 bis einschließlich 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Dazu kommen drei Vorgaben aus demselben Paragraphen:

  1. Im Voraus feststehend: Die Pausen müssen vorher feststehen. Eine Pause, die erst am Abend im Stundenzettel auftaucht, erfüllt das nicht.
  2. Blöcke von mindestens 15 Minuten: 30 Minuten dürfen als zweimal 15 Minuten genommen werden. Fünf Kaffeepausen à sechs Minuten zählen dagegen nicht als Ruhepause.
  3. Spätestens nach sechs Stunden: Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Maßgeblich ist die Arbeitszeit ohne Pausen, nicht die Anwesenheit. Bist du von 8 bis 17 Uhr im Betrieb und machst 30 Minuten Pause, arbeitest du 8,5 Stunden. Die 30 Minuten reichen. Genau neun Stunden Arbeit kommen ebenfalls mit 30 Minuten aus, erst ab der ersten Minute darüber werden 45 fällig.

Pausenpflicht bei 6, 8 und 10 Stunden Arbeitszeit Drei Zeitstrahlen. 6 Stunden Arbeit am Stück brauchen keine Pause. 8 Stunden Arbeit: 4 Stunden, 30 Minuten Pause, 4 Stunden. 10 Stunden Arbeit: 4 Stunden, 15 Minuten Pause, 3 Stunden, 30 Minuten Pause, 3 Stunden, zusammen 45 Minuten Pause. Kein Arbeitsblock ist länger als 6 Stunden. 6 Std. Arbeit keine Pause 6 Std. 8 Std. Arbeit 30 Min. 4 Std. 4 Std. 30 Min. 10 Std. Arbeit 45 Min. 4 Std. 3 Std. 3 Std. 15 Min. 30 Min.
Orange sind die Pausen. Kein Arbeitsblock ist länger als sechs Stunden, und jeder Pausenblock dauert mindestens 15 Minuten.

Was eine Ruhepause ist und was nicht

Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn du in dieser Zeit weder arbeiten noch dich zur Arbeit bereithalten musst. Du darfst den Arbeitsplatz verlassen und frei über die Zeit verfügen.

Keine Ruhepause sind deshalb:

  • Mittagessen am Empfang mit Telefon: Die Medizinische Fachangestellte, die in der Arztpraxis am Tresen isst und dabei Anrufe annimmt, arbeitet.
  • Wartezeiten: Der Monteur, der auf die Lieferung wartet und sofort weitermachen muss, wenn sie kommt, hat keine Pause, sondern eine Arbeitsunterbrechung.
  • Bereitschaft: Wer sich bereithalten muss, um bei Bedarf einzuspringen, macht keine Ruhepause, auch wenn gerade nichts zu tun ist.

Für dich heißt das: Eine Pause, die ständig unterbrochen werden kann, zählt nicht. Wirst du in deiner Pause regelmäßig gebraucht, sprich deinen Arbeitgeber darauf an. In kleinen Teams kannst du versetzte Pausen vorschlagen: Dann ist immer jemand ansprechbar, und die anderen haben wirklich frei.

Raucher- und Kaffeepausen

Für Raucherpausen gibt es keine eigene gesetzliche Regel. Weil sie meist kürzer als 15 Minuten sind, zählen sie nicht als Ruhepause nach § 4 ArbZG. Ob sie als Arbeitszeit gelten und bezahlt werden oder ob du ausstempeln musst, legt dein Arbeitgeber fest, etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Wichtig ist, dass die Regel klar ist und für alle gleich gilt. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Lage der Pausen mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

Jugendliche und Sonderfälle

Bist du unter 18, stehen dir längere Pausen zu: nach § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Mehr dazu im Ratgeber Arbeitszeit von Jugendlichen.

In Schicht- und Verkehrsbetrieben kann ein Tarifvertrag zulassen, die Pausen auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG). Ohne einen solchen Tarifvertrag bleibt es bei den 15-Minuten-Blöcken.

Praxisbeispiel: Doppelschicht im Restaurant

Du arbeitest im Service am Samstag von 10 bis 20 Uhr und machst um 14 Uhr 30 Minuten Pause.

  • Anwesenheit: 10 Stunden
  • Arbeitszeit: 10 Stunden minus 30 Minuten = 9,5 Stunden
  • Nötige Pause bei mehr als 9 Stunden: 45 Minuten

Es fehlen 15 Minuten. Die Lösung: eine zweite Pause von 15 Minuten um 17:30 Uhr, die du vorher mit deiner Chefin festlegst. Endet die Schicht weiter um 20 Uhr, sinkt die Arbeitszeit auf 9,25 Stunden, die Pausen reichen. Die Arbeitsblöcke von 4 und 3 Stunden und dann 2,25 Stunden liegen alle unter sechs Stunden. Wie lang dein Arbeitstag überhaupt werden darf, steht auf der Seite zum Arbeitszeitgesetz.

Was passiert, wenn Pausen ausfallen

Die Pflicht liegt bei deinem Arbeitgeber: Er muss dir die Pausen gewähren und dafür sorgen, dass du sie nehmen kannst. Wer Pausen nicht, zu kurz oder zu spät gewährt, handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 30.000 Euro betragen.

Zwei Folgen werden im Alltag oft übersehen:

  • Ausgefallene Pause ist Arbeitszeit. Arbeitest du durch, hast du länger gearbeitet. Ein automatischer Pausenabzug im Stundenzettel macht die Aufzeichnung dann falsch, und aus der Zeit können Überstunden werden.
  • Pause ans Ende hängen geht nicht. „Ich lasse die Pause weg und gehe 30 Minuten früher“ führt bei mehr als sechs Stunden Arbeit zu einem Verstoß gegen § 4, auch wenn alle einverstanden sind.

Deshalb gehören deine Pausen in die Zeiterfassung: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit lassen sich nur richtig angeben, wenn die Pausen abgezogen sind. Schau in deinen Stundenzettel, ob die Pausen dort so stehen, wie du sie gemacht hast. Warum dein Arbeitgeber die Arbeitszeit überhaupt aufzeichnen muss, erklärt der Artikel Ist Zeiterfassung Pflicht?.

Deine Zeiten im Blick

Mit einer digitalen Zeiterfassung wie ZeitFabrik erfasst du deine Pausen beim Stempeln mit und siehst deine erfassten Zeiten und dein Zeitkonto jederzeit selbst. So fällt dir eine fehlende Pause auf, bevor der Stundenzettel ins Lohnbüro geht. Erfasst dein Betrieb noch auf Papier, kannst du ZeitFabrik vorschlagen: Zeig deinem Betrieb ZeitFabrik.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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