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Überstunden: Wann du sie leisten musst, wo die Grenzen liegen und wie sie ausgeglichen werden

Illustration: Schreibtischlampe über einem Stapel Ordner, Tischuhr und Plus-Symbol

Überstunden musst du leisten, wenn dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen. Fehlt eine solche Regel, gilt deine vereinbarte Arbeitszeit, und mehr Stunden gibt es nur, wenn du zustimmst oder ein echter Notfall vorliegt. Grundsätzlich bleibt es bei den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: höchstens 8 Stunden je Werktag, bis zu 10 Stunden, wenn das im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder ausgeglichen wird. Stunden über 8 Stunden je Werktag muss dein Arbeitgeber aufzeichnen. Wie du sie ausgeglichen bekommst und wie du sie belegst, steht weiter unten.

Überstunden und Mehrarbeit

Die beiden Begriffe werden oft vermischt:

  • Überstunden sind Stunden über die Arbeitszeit hinaus, die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist.
  • Mehrarbeit meint im üblichen Sprachgebrauch Arbeit über die gesetzliche Grenze von 8 Stunden je Werktag hinaus. Tarifverträge verwenden das Wort teilweise anders, maßgeblich ist dann deren Definition.

Arbeitest du in Teilzeit mit 20 Stunden in der Woche und in einer Woche 25 Stunden, machst du also fünf Überstunden. Mehrarbeit in diesem Sinn ist es erst, wenn du an einem Tag über 8 Stunden kommst.

Wann dein Arbeitgeber Überstunden anordnen darf

Mit dem Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung bestimmt dein Arbeitgeber, wann gearbeitet wird, nach billigem Ermessen und soweit Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln. Den Umfang deiner vereinbarten Arbeitszeit erweitert es nicht. Damit er Überstunden einseitig anordnen kann, braucht es deshalb eine Grundlage:

  1. Arbeitsvertrag: eine Klausel, nach der Überstunden bei betrieblichem Bedarf zu leisten sind.
  2. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, die Überstunden regeln.
  3. Notfall: Läuft im Betrieb ein Wasserrohr aus oder droht Ware zu verderben, kann es auch ohne Klausel geboten sein, kurzfristig länger zu bleiben. Für solche Fälle erlaubt § 14 ArbZG sogar, vorübergehend von den Höchstgrenzen abzuweichen.

Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob er eine solche Klausel enthält. Gibt es einen Betriebsrat, muss er bei einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).

Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes

Auch vereinbarte Überstunden dürfen die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Werktage sind Montag bis Samstag.

Höchstarbeitszeit je Werktag Skala der Arbeitszeit an einem Werktag. Bis 8 Stunden ist der Regelfall. Von 8 bis 10 Stunden ist die Verlängerung nur erlaubt, wenn sie innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf durchschnittlich 8 Stunden ausgeglichen wird. Mehr als 10 Stunden sind nur in Ausnahmefällen zulässig. 8 10 Stunden je Werktag Regelfall +2 bis 8 Stunden: erlaubt 8 bis 10 Stunden: nur mit Ausgleich über 10 Stunden: nur in Ausnahmen
Bis zu 10 Stunden am Werktag sind möglich, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden.
RegelWertFundstelle
Arbeitszeit je Werktag8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich in 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen§ 3 ArbZG
Pausen30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 ab mehr als 9§ 4 ArbZG
Ruhezeit11 Stunden am Stück§ 5 ArbZG
Abweichungenper Tarifvertrag oder in Notfällen§§ 7, 14 ArbZG

Lässt dein Arbeitgeber dich über die Grenzen hinaus arbeiten, handelt er ordnungswidrig. Die Geldbuße kann nach § 22 ArbZG bis zu 30.000 Euro betragen. Bei langen Tagen sind auch die Pausen mitzudenken: Arbeitest du 10 Stunden, stehen dir 45 Minuten zu.

Der Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz vom 18. Juni 2026 sieht vor, dass ein Tarifvertrag statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen könnte. Ohne Tarifbindung bliebe es bei den heutigen Grenzen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz, mehr dazu unter Neues Arbeitszeitgesetz 2026.

Ausgleich: Freizeit oder Geld

Wie deine Überstunden ausgeglichen werden, legt dein Vertrag fest: als Freizeit, als Bezahlung oder als Mischung. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es nicht, Zuschläge ergeben sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Fehlt jede Regel, hilft § 612 Abs. 1 BGB: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Ob eine Klausel wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ wirksam ist, hängt von der genauen Formulierung ab.

Für den Ausgleich in Freizeit führen viele Betriebe ein Überstundenkonto. Wie Plus- und Minusstunden, Kappungsgrenzen und Ausgleichszeiträume dort geregelt werden, steht im Ratgeber Gleitzeit und Arbeitszeitkonto.

Praxisbeispiel: Malerbetrieb im Sommer

Du bist Malergeselle mit 40-Stunden-Woche. Von Mai bis Juli arbeitest du zwölf Wochen lang montags bis freitags je 10 Stunden, samstags nicht.

  • Arbeitszeitgesetz: 50 Stunden in der Woche. Erlaubt sind im Durchschnitt 8 Stunden an sechs Werktagen, also 48 Stunden. Über 24 Wochen gerechnet sind das 1.152 Stunden. Nach den zwölf Sommerwochen mit 600 Stunden bleiben für die folgenden zwölf Wochen 552 Stunden, also 46 in der Woche. Dein Betrieb liegt im Rahmen.
  • Arbeitsvertrag: Jede Woche entstehen 10 Überstunden, nach zwölf Wochen 120 Stunden. Im Winter ausgeglichen sind das 15 freie Tage zu je 8 Stunden.

Das Gesetz ist hier nicht das Problem, sondern der Überblick: Ohne Konto weiß im November niemand mehr, wie viele Stunden noch offen sind. Führt dein Betrieb kein Konto, schreib deine Stunden selbst mit.

Ausgleich über 24 Wochen im Malerbetrieb Wochenarbeitszeit eines Malergesellen mit 40-Stunden-Woche. Woche 1 bis 12: 50 Stunden, davon 10 Überstunden, zusammen 600 Stunden. Erlaubt sind im Durchschnitt 48 Stunden je Woche. Für Woche 13 bis 24 bleiben deshalb höchstens 46 Stunden je Woche, zusammen 552 Stunden. 50 Std. Ø 48 Std. erlaubt +10 Überstunden 40 Std. laut Vertrag höchstens 46 Std. Woche 1–12 Woche 13–24 600 Std. 552 Std.
Stunden je Woche im Praxisbeispiel. Nach zwölf Wochen mit 50 Stunden bleiben im 24-Wochen-Rahmen höchstens 46 Stunden je Woche, im Schnitt also 48. Auf dem Konto stehen 120 Überstunden, das sind 15 freie Tage.

Verjährung und Verfall

Deine Ansprüche auf Bezahlung von Überstunden verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Überstunden aus 2026 verjähren also mit Ablauf des Jahres 2029. Viel kürzer sind oft Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifverträgen: Machst du den Anspruch nicht rechtzeitig geltend, verlierst du ihn, auch wenn er noch nicht verjährt ist. Schau deshalb in deinen Vertrag, ob er eine solche Frist enthält.

Wer was beweisen muss

Verlangst du vor Gericht Geld für Überstunden, musst du zweierlei darlegen: dass du über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hast, und dass dein Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie für die Arbeit nötig waren. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 4. Mai 2022 (5 AZR 359/21) bestätigt. Die Pflicht zur Zeiterfassung ändert daran nach diesem Urteil nichts. Erfasste Kommen- und Gehen-Zeiten allein zeigen noch nicht, dass der Arbeitgeber die Überstunden kannte und hingenommen hat. Zeichnet ein Vorgesetzter die Stunden dagegen ab, kann darin eine Billigung liegen.

Für dich heißt das: Halte fest, wer die Überstunden angeordnet hat, und lass dir deine Stunden regelmäßig abzeichnen, statt sie nur zu sammeln.

Was dein Arbeitgeber aufzeichnen muss

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss dein Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen, die über 8 Stunden je Werktag hinausgeht, und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren. Darüber hinaus gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schon heute die Pflicht, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Mehr dazu im Artikel Ist Zeiterfassung Pflicht?.

Deine Zeiten im Blick

Mit einer digitalen Zeiterfassung wie ZeitFabrik stempelst du am PC, Tablet, Smartphone oder am Terminal und siehst deine erfassten Zeiten und dein Zeitkonto mit Über- und Minusstunden jederzeit selbst. So weißt du auch im November noch, wie viele Stunden offen sind. Erfasst dein Betrieb noch auf Papier, kannst du ZeitFabrik vorschlagen: Zeig deinem Betrieb ZeitFabrik.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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