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Gleitzeit und Arbeitszeitkonto: Kernzeit, Plus- und Minusstunden richtig regeln

Illustration: Waage mit uhrförmigen Gewichten auf beiden Seiten und Sanduhr

Mit Gleitzeit lässt du deine Mitarbeitenden innerhalb eines Rahmens, den du festlegst, selbst entscheiden, wann sie anfangen und aufhören. Nur während der Kernzeit müssen alle da sein. Was jemand mehr oder weniger arbeitet als vereinbart, landet als Plus- oder Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto. Ein Gesetz, das Gleitzeit oder ein Arbeitszeitkonto vorschreibt, gibt es nicht. Die Regeln legst du im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einer betrieblichen Richtlinie fest. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten dabei weiter.

Die Begriffe

BegriffBedeutungBeispiel
Gleitzeitrahmenfrühester Beginn und spätestes Ende7–19 Uhr
KernzeitZeit, in der Anwesenheit Pflicht ist9–13 Uhr
Sollarbeitszeitvereinbarte Arbeitszeit je Tag, Woche oder Monat8 Stunden am Tag
ArbeitszeitkontoSumme aus Ist minus Soll+12,5 Stunden
Kappungsgrenzehöchster erlaubter Stand im Plus oder Minus+20 / −10 Stunden
Ausgleichszeitraumbis wann das Konto wieder ausgeglichen sein muss12 Monate

Alle Werte in der dritten Spalte sind Beispiele. Wie groß der Rahmen ist, ob es eine Kernzeit gibt und wo die Grenzen des Kontos liegen, entscheidet der Betrieb. Gibt es einen Betriebsrat, regelt ihr das gemeinsam (dazu unten mehr).

Gleitzeitrahmen und Kernzeit Zeitstrahl von 7 bis 19 Uhr als Gleitzeitrahmen, darin die Kernzeit von 9 bis 13 Uhr. Darunter zwei Beschäftigte: Lena arbeitet von 7:00 bis 15:30 Uhr, Murat von 9:00 bis 17:30 Uhr. Beide sind während der Kernzeit da. 7 9 13 19 Kernzeit Gleitzeit Lena: 7:00–15:30 Uhr Murat: 9:00–17:30 Uhr
Gleitzeitrahmen 7–19 Uhr mit Kernzeit 9–13 Uhr: Beginn und Ende sind frei, solange die Kernzeit abgedeckt ist.

So funktioniert das Arbeitszeitkonto

Jeden Tag wird die gearbeitete Zeit mit der Sollzeit verglichen. Die Differenz wandert aufs Konto:

  • Wer 8,5 Stunden arbeitet bei 8 Stunden Soll, bekommt +0,5 Stunden.
  • Wer 7 Stunden arbeitet, bekommt −1 Stunde.
  • An Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagen wird üblicherweise die Sollzeit angerechnet, das Konto bleibt also unverändert.

Damit das Konto nicht aus dem Ruder läuft, legen die meisten Betriebe drei Dinge fest:

  1. Kappungsgrenzen: Wie weit darf das Konto ins Plus oder Minus gehen? Was passiert, wenn die Grenze erreicht ist, etwa Abbau bis zu einem Stichtag, Freigabe durch die Leitung oder Auszahlung?
  2. Ausgleichszeitraum: Bis wann muss das Konto wieder in einem bestimmten Korridor liegen, zum Beispiel zum Quartals- oder Jahresende?
  3. Abbau: Darf ein ganzer Gleittag genommen werden, und wie wird er beantragt?

Bleiben die Plusstunden dauerhaft hoch, ist das ein Zeichen, dass die Arbeit in der vereinbarten Zeit nicht zu schaffen ist. Dann geht es nicht mehr um Gleitzeit, sondern um Überstunden und deren Ausgleich.

Was das Gesetz trotzdem vorgibt

Gleitzeit verschiebt nur die Lage der Arbeitszeit. Die Höchstgrenzen bleiben:

  • höchstens 10 Stunden Arbeitszeit je Werktag, bei mehr als 8 Stunden nur mit Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen (§ 3 ArbZG),
  • Pausen von 30 oder 45 Minuten (§ 4 ArbZG),
  • 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen, siehe Ruhezeit von 11 Stunden.

Ein großzügiger Gleitzeitrahmen von 6 bis 20 Uhr erlaubt also keinen 14-Stunden-Tag. Wer sein Konto schnell auffüllen will, stößt an die 10-Stunden-Grenze. Stunden über 8 Stunden je Werktag musst du außerdem nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren.

Mindestlohn beachten: Für schriftlich vereinbarte Arbeitszeitkonten setzt § 2 Abs. 2 Mindestlohngesetz eigene Grenzen. Stunden über die vertragliche Arbeitszeit hinaus müssen innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeit oder Zahlung des Mindestlohns ausgeglichen werden, und je Monat dürfen höchstens 50 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit aufs Konto. Das betrifft vor allem Minijobs und Stundenlöhne nahe am Mindestlohn.

Praxisbeispiel: ein Monat in der Arztpraxis

Eine Hausarztpraxis hat Gleitzeit von 7 bis 19 Uhr mit Kernzeit von 9 bis 13 Uhr. Eine Medizinische Fachangestellte arbeitet 40 Stunden in der Woche, also 8 Stunden Soll am Tag. Die Praxis hat eine Kappungsgrenze von +20 Stunden festgelegt.

Im November 2026 gibt es 21 Arbeitstage (der Buß- und Bettag zählt mit, Feiertag ist er nur in Sachsen). An einem Tag hat sie Urlaub.

PostenStunden
Soll: 21 Tage × 8 Stunden168,0
gearbeitet an 20 Tagen167,5
Urlaubstag, angerechnet mit Sollzeit8,0
Ist gesamt175,5
Saldo November+7,5
Kontostand Ende Oktober+14,0
Kontostand Ende November+21,5

Das Konto liegt 1,5 Stunden über der Grenze. Nach der Regel der Praxis spricht die Praxisleitung das an, und die Angestellte arbeitet im Dezember an zwei Freitagen nur von 7:30 bis 13 Uhr, also bis zum Ende der Kernzeit. Das sind je 5,5 Stunden statt 8, zusammen baut sie fünf Stunden ab. Arbeitet sie an den übrigen Tagen nach Plan, steht das Konto danach bei +16,5 Stunden, also deutlich unter der Grenze.

Kontostand im Praxisbeispiel und Kappungsgrenze Drei Balken für das Arbeitszeitkonto der Medizinischen Fachangestellten: Ende Oktober plus 14,0 Stunden, Ende November plus 21,5 Stunden und damit 1,5 Stunden über der Kappungsgrenze von plus 20 Stunden, nach dem Abbau von 5 Stunden im Dezember plus 16,5 Stunden. Ende Oktober +14,0 Ende November +21,5 nach 5 Std. Abbau +16,5 Grenze +20 Std.
Arbeitszeitkonto der Medizinischen Fachangestellten in Stunden: Im November liegt es 1,5 Stunden über der Grenze, zwei kurze Freitage im Dezember bauen fünf Stunden ab.

Ohne laufend geführtes Konto fällt so etwas erst auf, wenn jemand nachrechnet, meist am Jahresende und dann gleich für mehrere Beschäftigte.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Wann die tägliche Arbeitszeit beginnt und endet und wie sie auf die Wochentage verteilt wird, unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Führst du Gleitzeit ein und hast einen Betriebsrat, regelst du das deshalb in einer Betriebsvereinbarung. Für eine elektronische Zeiterfassung kommt Nr. 6 hinzu. Mehr dazu im Ratgeber Zeiterfassung und Betriebsrat.

Gleitzeit ist übrigens nicht dasselbe wie Vertrauensarbeitszeit: Bei Gleitzeit wird die Arbeitszeit erfasst und gegen ein Soll gerechnet, bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Lage. Erfasst werden muss die Arbeitszeit in beiden Fällen.

Mit ZeitFabrik umsetzen

In ZeitFabrik hinterlegst du für jede Person ihr Arbeitszeitmodell. Daraus ergibt sich das Soll, und das Zeitkonto zeigt Über- und Minusstunden laufend an. Urlaub, Krankheit und Feiertage werden auf Basis des Arbeitszeitmodells berücksichtigt. Deine Mitarbeitenden stempeln am PC, Tablet, Smartphone oder am Touch-Terminal und sehen ihren Kontostand jederzeit selbst. ZeitFabrik prüft Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz, auch an langen Gleitzeittagen. Mehr zur Zeiterfassung mit ZeitFabrik. Teste ZeitFabrik 30 Tage kostenlos – ohne Kreditkarte.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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