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Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz: 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
Als Arbeitgeber musst du Dienste so planen, dass zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. So steht es in § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz. Macht eine Mitarbeiterin um 22 Uhr Feierabend, darfst du sie frühestens um 9 Uhr am nächsten Morgen wieder einsetzen. Für einige Branchen gibt es eng begrenzte Ausnahmen, für die meisten kleinen Betriebe gelten die 11 Stunden ohne Abstriche.
Was die Regel genau sagt
Die Ruhezeit beginnt mit dem Ende der täglichen Arbeitszeit, nicht mit dem geplanten Schichtende. Wer abends eine Stunde länger bleibt, verschiebt damit auch den frühesten Beginn am nächsten Tag um eine Stunde. „Ununterbrochen“ heißt: Die 11 Stunden müssen am Stück liegen. Zwei kürzere Ruhephasen lassen sich nicht zusammenrechnen.
Die Ruhezeit steht im Arbeitszeitgesetz neben zwei weiteren Grenzen, die bei der Planung zusammenspielen:
| Regel | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen | mindestens 11 Stunden am Stück | § 5 ArbZG |
| Arbeitszeit pro Werktag | 8 Stunden, bis zu 10 bei Ausgleich auf durchschnittlich 8 innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Pausen | 30 Minuten bei mehr als 6 bis 9 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden | § 4 ArbZG |
Für Jugendliche gilt eine strengere Grenze: Nach § 13 Jugendarbeitsschutzgesetz brauchen sie mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Welche Ausnahmen es gibt
Für die meisten Betriebe sind drei Wege wichtig, von den 11 Stunden abzuweichen. Alle sind begrenzt, und alle verlangen einen Ausgleich. Daneben erlaubt § 14 ArbZG Abweichungen in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen.
- Bestimmte Branchen, bis zu eine Stunde weniger (§ 5 Abs. 2 ArbZG): Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung, Gaststätten und Beherbergung, Verkehrsbetriebe, Rundfunk, Landwirtschaft und Tierhaltung dürfen die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzen. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ausgeglichen werden, indem eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert wird.
- Rufbereitschaft in Krankenhäusern und Pflege (§ 5 Abs. 3 ArbZG): Wird die Ruhezeit durch Einsätze während der Rufbereitschaft verkürzt, kann das zu anderen Zeiten ausgeglichen werden, solange die Einsätze nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit ausmachen.
- Tarifvertrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG): Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage kann die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden kürzen, wenn die Art der Arbeit das erfordert und die Kürzung in einem festgelegten Zeitraum ausgeglichen wird.
Handwerk mit Montage, Messebau, Veranstaltungstechnik oder Sicherheitsdienste stehen nicht in der Branchenliste. Ohne passenden Tarifvertrag bleibt es dort bei den vollen 11 Stunden.
Drei Rechenbeispiele aus der Praxis
| Fall | Ende | Beginn | Ruhezeit | zulässig? |
|---|---|---|---|---|
| Messebau, Freitag auf Samstag | 22:00 Uhr | 7:00 Uhr | 9 Stunden | nein, frühester Beginn 9:00 Uhr |
| Restaurant, Spät auf Früh | 23:30 Uhr | 9:30 Uhr | 10 Stunden | ja, mit Ausgleich (Branche nach § 5 Abs. 2) |
| Pflegeheim, Spätdienst auf Frühdienst | 21:00 Uhr | 6:00 Uhr | 9 Stunden | nein, mindestens 10 Stunden nötig |
Beim Messebau fehlen zwei Stunden, ohne Branchenausnahme bleibt es bei den vollen 11. Im Restaurant braucht die Servicekraft im selben Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen eine andere Ruhezeit von mindestens 12 Stunden. Im Pflegeheim ist auch mit der Branchenausnahme höchstens eine Stunde Kürzung erlaubt, dieser Dienstwechsel geht so nicht.
Warum Verstöße selten auffallen
Bei einer Überschreitung der Tageshöchstarbeitszeit sieht man das Problem an einem einzigen Eintrag. Bei der Ruhezeit nicht: Der Freitagabend sieht für sich normal aus, der Samstagmorgen auch. Der Verstoß steckt in der Lücke zwischen zwei Tagen, und die rechnet im Alltag niemand nach.
Dazu kommt, dass Dienstpläne mit den geplanten Zeiten arbeiten. Wird es abends länger, weil eine Montage nicht fertig ist oder ein Gast nicht geht, stimmt der Plan für den nächsten Morgen schon nicht mehr. Erkennbar wird das nur, wenn die tatsächlichen Zeiten erfasst und Tag für Tag gegeneinander geprüft werden. Das ist einer der Gründe, warum die Zeiterfassung Pflicht ist: Ohne erfasste Zeiten kannst du die Einhaltung der Ruhezeit nicht belegen.
Und die Gesetzesnovelle?
Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 18. Juni 2026 lässt die 11 Stunden unangetastet. Nach Berichten zum Entwurf würde eine bisherige Abweichungsmöglichkeit entfallen; die Branchenausnahmen oben wären davon nach bisherigem Stand nicht betroffen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Mehr dazu im Artikel Neues Arbeitszeitgesetz 2026.
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Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.