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Arbeitszeit für Jugendliche und Azubis unter 18: Was das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt
Azubis und Aushilfen unter 18 darfst du höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche beschäftigen, und das an höchstens fünf Tagen. So steht es in § 8 und § 15 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gilt dieses Gesetz anstelle des Arbeitszeitgesetzes (§ 18 Abs. 2 ArbZG). Dazu kommen längere Pausen, 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen, Arbeit grundsätzlich nur von 6 bis 20 Uhr und mehr Urlaub.
Für wen die Regeln gelten
Jugendlicher ist nach § 2 JArbSchG, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, fällt unter die Regeln für Kinder. Ab dem 18. Geburtstag gilt das Arbeitszeitgesetz. Eine Regel des Jugendarbeitsschutzgesetzes gilt auch für Azubis ab 18, solange sie berufsschulpflichtig sind: Vor einem Berufsschulunterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darfst du sie nicht beschäftigen (§ 9 Abs. 1).
Arbeitszeit, Schichtzeit und Fünf-Tage-Woche
- 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche (§ 8 Abs. 1). Ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen kürzer als 8 Stunden, dürfen es an den übrigen Werktagen derselben Woche 8,5 Stunden sein (§ 8 Abs. 2a).
- Schichtzeit höchstens 10 Stunden, also Arbeitszeit plus Pausen (§ 12). In Gaststätten, Landwirtschaft, Tierhaltung und auf Bau- und Montagestellen sind es 11 Stunden.
- Fünf Tage pro Woche (§ 15). Die beiden freien Tage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
- Mehrere Arbeitgeber werden zusammengerechnet (§ 4 Abs. 5). Wer neben der Ausbildung jobbt, bleibt insgesamt bei 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche.
Pausen und Freizeit
Die Pausen nach § 11 sind länger als bei Erwachsenen und setzen früher ein:
| Arbeitszeit | Pause mindestens |
|---|---|
| mehr als 4,5 bis 6 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 6 Stunden | 60 Minuten |
Als Pause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten. Die erste Pause liegt frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn, die letzte spätestens eine Stunde vor Schluss, und länger als 4,5 Stunden am Stück darf niemand unter 18 arbeiten. Zum Vergleich: die Pausenregelung für Erwachsene.
Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag liegen mindestens 12 Stunden Freizeit am Stück (§ 13), eine Stunde mehr als die Ruhezeit von 11 Stunden für Erwachsene.
Nachtruhe: 6 bis 20 Uhr, mit Branchenausnahmen
Grundsätzlich darfst du Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigen (§ 14). Die wichtigsten Branchenausnahmen gelten nur für Jugendliche über 16:
- Gaststätten- und Schaustellergewerbe: bis 22 Uhr
- mehrschichtige Betriebe: bis 23 Uhr
- Landwirtschaft: ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr
- Bäckereien und Konditoreien: ab 5 Uhr, Jugendliche über 17 in Bäckereien ab 4 Uhr
Pflege, Einzelhandel, Friseurhandwerk, Reinigung oder Handwerk stehen nicht in dieser Liste. Dort bleibt es bei 6 bis 20 Uhr. Und vor einem Berufsschultag mit Unterrichtsbeginn vor 9 Uhr ist auch in Gastronomie, Schichtbetrieb und Landwirtschaft um 20 Uhr Schluss.
Berufsschule zählt als Arbeitszeit
Für die Berufsschule musst du Azubis freistellen (§ 9), und die Zeit wird angerechnet:
- Einmal pro Woche ist ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten arbeitsfrei. Er zählt mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit.
- Eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen zählt mit der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
- An allen anderen Berufsschultagen zählen Unterricht, Pausen und der Weg zwischen Schule und Betrieb.
Am Lohn darf sich durch die Berufsschule nichts ändern.
Samstag, Sonntag und Feiertage
Samstags und sonntags sind Jugendliche grundsätzlich frei (§ 16, § 17). Samstags erlaubt ist Arbeit unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Läden, Bäckereien, Friseurbetrieben, Gastronomie und Kfz-Werkstätten. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen frei bleiben. Für Sonntage ist die Liste kürzer, zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime und Gastronomie; Bäckereien und Friseure gehören nicht dazu. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen frei bleiben.
Setzt du Jugendliche am Wochenende ein, gibst du ihnen dafür einen anderen berufsschulfreien Tag derselben Woche frei, damit es bei fünf Tagen bleibt. Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen haben Jugendliche frei (§ 18). An Feiertagen dürfen die Sonntagsbranchen sie einsetzen, aber nie am 25. Dezember, 1. Januar, Ostersonntag und 1. Mai. Arbeiten Jugendliche an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, stellst du sie dafür an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche frei.
Urlaub nach Alter
Maßgeblich ist das Alter am 1. Januar des Jahres (§ 19). Werktage sind Montag bis Samstag.
| Alter zu Beginn des Kalenderjahres | Urlaub mindestens |
|---|---|
| noch nicht 16 | 30 Werktage |
| noch nicht 17 | 27 Werktage |
| noch nicht 18 | 25 Werktage |
Wer im März 17 wird, bekommt im ganzen Jahr 27 Werktage, Erwachsene mindestens 24. Wie du das auf eine Fünf-Tage-Woche umrechnest, erklärt der Ratgeber Urlaubsanspruch berechnen.
Praxisbeispiel: Azubi in der Bäckerei
Eine Bäckerei bildet Lena aus, sie ist 16 und im ersten Lehrjahr. Dienstags hat sie Berufsschule mit sieben Unterrichtsstunden. Der Inhaber plant so:
| Tag | Zeiten | zählt |
|---|---|---|
| Montag | 5:00–14:00, zwei Pausen à 30 Min. | 8 Std. |
| Dienstag | Berufsschule | 8 Std. |
| Mittwoch | 5:00–14:00, zwei Pausen à 30 Min. | 8 Std. |
| Donnerstag | 5:00–14:00, zwei Pausen à 30 Min. | 8 Std. |
| Freitag | frei als Ausgleich für Samstag | – |
| Samstag | 5:00–14:00, zwei Pausen à 30 Min. | 8 Std. |
Das passt: 40 Stunden an fünf Tagen. Beginn um 5 Uhr ist in der Bäckerei über 16 erlaubt, 4 Uhr erst über 17. Die Schichtzeit liegt mit 9 Stunden unter 10, die Pausen um 8:00 und 11:00 Uhr teilen den Tag in Blöcke von höchstens drei Stunden, und bis zum nächsten Morgen bleiben 15 Stunden Freizeit.
Bittest du Lena, am Freitag für eine kranke Kollegin einzuspringen, arbeitet sie an sechs Tagen und 48 Stunden. Das verstößt gegen § 8 und § 15, und nach § 58 droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 €. Außerdem sollen zwei Samstage im Monat frei bleiben: In diesen Wochen planst du Lena an einem anderen Tag ein.
Aufzeichnungen und Aufbewahrung
Die Aufsichtsbehörde kann Unterlagen verlangen, aus denen die Beschäftigungszeiten der Jugendlichen hervorgehen. Du bewahrst sie mindestens zwei Jahre nach der letzten Eintragung auf (§ 50).
Mit ZeitFabrik umsetzen
In ZeitFabrik stempeln sich Azubis am Smartphone, im Browser oder am Touch-Terminal in der Backstube ein und aus, Pausen werden mit erfasst. Hinterlegst du ein Arbeitszeitmodell mit 40 Stunden an fünf Tagen, zeigt das Zeitkonto sofort Über- und Minusstunden. Die automatische Prüfung in ZeitFabrik richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz; die strengeren Grenzen für unter 18-Jährige kontrollierst du anhand der erfassten Zeiten selbst. Urlaub beantragen Azubis in der App. Teste ZeitFabrik 30 Tage kostenlos – ohne Kreditkarte.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.