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Urlaubsanspruch berechnen: Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?

Illustration: Taschenrechner, Tischkalender und kleiner Sonnenschirm

Dir stehen mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Diese Zahl bezieht sich auf eine Sechstagewoche. Für deine eigene Woche rechnest du sie um: 24 × deine Arbeitstage pro Woche ÷ 6. Arbeitest du fünf Tage, sind das mindestens 20 Urlaubstage, bei drei Tagen 12. Fängst du im Lauf des Jahres an oder hörst du auf, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Weiter unten findest du einen Rechner, mit dem du deinen Anspruch selbst prüfen kannst.

Mindesturlaub nach Arbeitstagen

§ 3 Bundesurlaubsgesetz legt 24 Werktage fest. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag. Arbeitest du an weniger Tagen, wird umgerechnet, damit alle gleich viele Wochen frei haben. Das Bundesarbeitsgericht hat das am 19. März 2019 so bestätigt (9 AZR 315/17): 24 Werktage bei sechs Tagen entsprechen 20 Tagen bei fünf.

Deine Arbeitstage pro WocheDein gesetzlicher Mindesturlaub
624 Tage
520 Tage
416 Tage
312 Tage
28 Tage
14 Tage

In allen Zeilen sind das vier Wochen Urlaub. Gezählt werden die Tage, an denen du arbeitest, nicht die Stunden. Arbeitest du in Teilzeit an fünf kurzen Tagen, stehen dir also ebenfalls mindestens 20 Urlaubstage zu.

Für zwei Gruppen kommt Urlaub hinzu: Bist du unter 18, beträgt dein Mindesturlaub je nach Alter 25 bis 30 Werktage statt 24 (§ 19 JArbSchG, mehr im Ratgeber Arbeitszeit für Jugendliche). Als schwerbehinderter Mensch hast du Anspruch auf fünf Arbeitstage Zusatzurlaub bei einer Fünftagewoche, bei mehr oder weniger Arbeitstagen entsprechend mehr oder weniger (§ 208 SGB IX). Beides ist im Rechner weiter unten nicht eingerechnet.

Teilzeit und vertraglicher Urlaub

Viele Arbeitsverträge geben mehr Urlaub als das Gesetz. Arbeitest du in Teilzeit an weniger Tagen als deine Vollzeit-Kolleginnen, rechnest du genauso um: vertraglicher Urlaub × deine Arbeitstage ÷ Arbeitstage bei Vollzeit. Das Bundesarbeitsministerium rechnet in seinen Fragen und Antworten zur Teilzeit dasselbe Beispiel vor.

Beispiel aus einer Arztpraxis: Du arbeitest als Medizinische Fachangestellte montags, dienstags und donnerstags. Die Vollzeitkräfte arbeiten fünf Tage und haben laut Vertrag 30 Urlaubstage. Dein Anspruch: 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Der gesetzliche Mindesturlaub läge für dich bei 12 Tagen. Mit 18 Tagen hast du genau wie deine Kolleginnen sechs Wochen frei.

Wartezeit: der volle Anspruch nach sechs Monaten

Den vollen Jahresurlaub erwirbst du in einem neuen Job erstmals nach sechs Monaten im Betrieb (§ 4 BUrlG). Endet diese Wartezeit noch in deinem Eintrittsjahr, steht dir für dieses Jahr der volle Urlaub zu. Endet sie erst im Folgejahr, bekommst du im Eintrittsjahr Teilurlaub.

Die Grenze liegt beim 1. Juli. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. November 2015 (9 AZR 179/15) kann bei einem Start am 1. Juli im selben Jahr kein voller Urlaubsanspruch mehr entstehen, weil der volle Anspruch erst nach Ablauf der sechs Monate erworben wird.

Teilurlaub: ein Zwölftel je vollem Monat

§ 5 BUrlG gibt dir ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem dein Arbeitsverhältnis besteht, und zwar in drei Fällen:

  1. Du erfüllst die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr.
  2. Du hörst auf, bevor die Wartezeit erfüllt ist.
  3. Du hörst nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres auf.

Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Aus 6,67 Tagen werden also 7. Bruchteile unter einem halben Tag rundet das Gesetz nicht auf.

Umgekehrt heißt das: Hörst du nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte auf, behältst du den vollen gesetzlichen Urlaub für dieses Jahr. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 20. Oktober 2015 bestätigt (9 AZR 224/14). Ein Austritt mit Ablauf des 30. Juni zählt dabei noch zur ersten Jahreshälfte.

Voller Urlaub oder Teilurlaub je nach Jahreshälfte Zwei Zeilen, zwei Spalten. Eintritt im Jahr: zwischen Januar und Juni entsteht der volle Urlaub, ab Juli nur Teilurlaub. Austritt nach erfüllter Wartezeit: zwischen Januar und Juni gibt es Teilurlaub, ab Juli den vollen Urlaub. Jan – Juni Juli – Dez. Eintritt im Jahr voller Urlaub Teilurlaub Austritt nach erfüllter Wartezeit Teilurlaub voller Urlaub
Teilurlaub ist ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat. Stichtag ist der 30. Juni: Ein Austritt bis einschließlich 30. Juni zählt zur ersten Jahreshälfte. Voller Urlaub nach Eintritt setzt voraus, dass du über die sechs Monate Wartezeit hinaus bleibst.

Rechenbeispiele: Monteur in einem Elektrobetrieb

Du arbeitest als Monteur in der Fünftagewoche. Gerechnet wird mit dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.

  • Du fängst am 1. April an: Deine Wartezeit endet am 30. September, also im selben Jahr. Dir stehen die vollen 20 Tage zu.
  • Du fängst am 15. August an: Die Wartezeit endet erst im Februar. Volle Monate bis Jahresende: vier (15. August bis 14. Dezember). 20 × 4 ÷ 12 = 6,67, aufgerundet 7 Tage.
  • Du hörst am 31. März auf, nach mehreren Jahren im Betrieb: erste Jahreshälfte, drei volle Monate. 20 × 3 ÷ 12 = 5 Tage.
  • Du hörst am 30. Juni auf: noch erste Jahreshälfte, sechs volle Monate. 20 × 6 ÷ 12 = 10 Tage.
  • Du hörst am 30. September auf, nach erfüllter Wartezeit: zweite Jahreshälfte, voller gesetzlicher Urlaub von 20 Tagen. Für Urlaub, den dir dein Vertrag über das Gesetz hinaus gibt, kommt es auf die Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag an.

Beim Jobwechsel im Lauf des Jahres gilt außerdem: Urlaub, den du im selben Jahr schon beim alten Arbeitgeber bekommen hast, gibt es beim neuen nicht noch einmal (§ 6 BUrlG). Dein alter Arbeitgeber muss dir beim Ausscheiden bescheinigen, wie viel Urlaub du im laufenden Jahr bekommen hast oder ausgezahlt wurde. Heb die Bescheinigung auf, dein neuer Arbeitgeber wird danach fragen.

Deinen Urlaubsanspruch mit dem Rechner prüfen

Die Formeln hinter dem Rechner: gesetzlicher Mindesturlaub = 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6, Teilurlaub = Jahresurlaub × volle Monate ÷ 12, ab einem halben Tag aufgerundet. Bei Teilzeit rechnet er den vertraglichen Urlaub vorher um: Vertragsurlaub × deine Arbeitstage ÷ Arbeitstage bei Vollzeit.

Wenn sich deine Arbeitstage im Jahr ändern

Wechselst du im Lauf des Jahres zum Beispiel von fünf auf drei Arbeitstage, wird der Urlaub für die Zeit davor und danach getrennt betrachtet. Wichtig für dich: Urlaub, den du in der Vollzeit erworben und noch nicht genommen hast, darf dein Arbeitgeber nach dem Wechsel nicht herunterrechnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 10. Februar 2015 entschieden (9 AZR 53/14 (F)). Wie der Rest des Jahres gerechnet wird, hängt von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Frag im Zweifel im Personalbüro nach.

Deine Zeiten im Blick

Mit einer digitalen Zeiterfassung wie ZeitFabrik siehst du deine erfassten Zeiten und dein Zeitkonto jederzeit selbst. Urlaub, Krankheit und Feiertage werden dort auf Basis deines Arbeitszeitmodells berücksichtigt. Deinen Urlaubsantrag stellst du in der App, und deine Chefin genehmigt ihn dort. Wirst du im Urlaub krank, steht im Ratgeber zur Krankmeldung, was dann mit deinen Urlaubstagen passiert. Wenn dein Betrieb noch auf Papier erfasst, kannst du ZeitFabrik vorschlagen: Zeig deinem Betrieb ZeitFabrik.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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