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Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit: Wann sie erlaubt ist, Ersatzruhetag und Zuschläge
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen darfst du von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es für Branchen, deren Arbeit sich nicht auf Werktage verlegen lässt, etwa Gastronomie, Pflege und Notdienste. Arbeitest du sonntags, steht dir innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu, und mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen für dich frei bleiben. Einen Zuschlag schreibt das Arbeitszeitgesetz nicht vor. Zahlt dein Arbeitgeber einen, ist er bis 50 Prozent des Grundlohns steuerfrei, an Feiertagen bis 125 oder 150 Prozent.
Der Grundsatz: Sonn- und Feiertagsruhe
§ 9 ArbZG verbietet die Beschäftigung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr. In Schichtbetrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht darf die Ruhe um bis zu sechs Stunden verschoben werden, wenn der Betrieb danach 24 Stunden ruht.
Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Für die Steuerfreiheit von Zuschlägen zählen nach § 3b EStG die Feiertage am Ort der Arbeitsstätte, nicht an deinem Wohnort.
Wer trotzdem arbeiten darf
§ 10 ArbZG erlaubt Sonn- und Feiertagsarbeit, sofern die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann. In kleinen Betrieben sind vor allem diese Bereiche betroffen:
- Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr
- Krankenhäuser und Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung
- Gaststätten, Bewirtung und Beherbergung, auch der Haushalt
- Veranstaltungen, Sport, Freizeit, Tourismus, Museen
- Messen, Märkte und Volksfeste
- Landwirtschaft, Tierhaltung und Tierpflege
- Bewachung
- Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit der Betrieb sonst nicht weiterlaufen kann
- Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden Herstellung und Auslieferung
Ein Malerbetrieb oder ein Büro steht nicht auf dieser Liste. Ob ein Geschäft sonntags öffnen darf, regelt außerdem das Ladenschlussrecht.
Freie Sonntage und Ersatzruhetag
§ 11 ArbZG begrenzt die Sonntagsarbeit dort, wo sie erlaubt ist:
| Regel | Wert |
|---|---|
| Beschäftigungsfreie Sonntage | mindestens 15 im Jahr |
| Ersatzruhetag für Arbeit am Sonntag | innerhalb von zwei Wochen, die den Arbeitssonntag einschließen |
| Ersatzruhetag für Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt | innerhalb von acht Wochen, die den Feiertag einschließen |
| Höchstarbeitszeit am Sonntag | wie an Werktagen, in der Regel höchstens 10 Stunden |
Der Ersatzruhetag ist nach Absatz 4 unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren, soweit keine technischen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen. Ein Tarifvertrag kann nach § 12 ArbZG abweichen, zum Beispiel in Gaststätten und in der Pflege die freien Sonntage auf mindestens zehn verringern.
Zuschläge: was steuerfrei bleibt
Ob du für Sonntags- und Feiertagsarbeit einen Zuschlag bekommst, regeln dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag. Zahlt dein Arbeitgeber einen, bleibt er nach § 3b EStG bis zu diesen Sätzen steuerfrei:
- Als Sonntags- und Feiertagsarbeit zählt die Arbeit von 0 bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt der höhere Feiertagssatz.
- Beginnt eine Nachtschicht vor 0 Uhr, gilt auch die Arbeit von 0 bis 4 Uhr des Folgetags noch als Sonntags- oder Feiertagsarbeit.
- Der Grundlohn wird mit höchstens 50 Euro pro Stunde angesetzt.
- Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind die Zuschläge nach § 1 SvEV nur, soweit der zugrunde gelegte Stundenlohn nicht über 25 Euro liegt.
Für Nachtarbeit gibt es eigene Sätze ab 20 Uhr, mehr dazu im Ratgeber Nachtarbeit und Nachtzuschläge.
Beispiel: Koch im Restaurant
Du arbeitest als Koch in einem Restaurant, das sonntags geöffnet hat. Am Sonntag, 15. November 2026, arbeitest du von 11:30 bis 20:00 Uhr mit 30 Minuten Pause, also 8 Stunden. Dein Grundlohn liegt bei 16 Euro, dein Arbeitsvertrag sieht 50 Prozent Sonntagszuschlag vor.
- Zuschlag: 8 Stunden × 8 Euro = 64 Euro. Das liegt genau bei 50 Prozent, der Zuschlag ist komplett steuerfrei und, weil dein Grundlohn unter 25 Euro liegt, auch beitragsfrei.
- Ersatzruhetag: Dir steht innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen, der diesen Sonntag einschließt, ein Ersatzruhetag zu, zum Beispiel Dienstag, 17. November.
- Freie Sonntage: Wechselst du dich sonntags mit einem zweiten Koch ab, hat jeder rund 26 freie Sonntage im Jahr. Arbeitest du fast jeden Sonntag, wird es mit den 15 schnell knapp.
Am ersten Weihnachtstag, Freitag, 25. Dezember 2026, zahlt das Restaurant laut Vertrag 100 Prozent Zuschlag. Für dieselbe Schicht sind das 128 Euro. Steuerfrei wären bis zu 150 Prozent, also 192 Euro, der Zuschlag bleibt vollständig steuerfrei. Weil der Feiertag auf einen Werktag fällt, ist ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen fällig.
Pflegeheim: freie Sonntage über das Jahr im Blick
Im Pflegeheim ist Sonntagsarbeit Alltag. Die Grenze von 15 freien Sonntagen bezieht sich auf jede einzelne Pflegekraft, also auch auf dich, nicht auf das Team. Werden Dienstpläne von Monat zu Monat geschrieben, fällt das leicht nicht auf. Zähl deine freien Sonntage mit und achte darauf, dass deine Ersatzruhetage im Dienstplan stehen. Mehr zu Mehrarbeit und ihrem Ausgleich steht im Ratgeber Überstunden.
Deine Zeiten im Blick
Mit einer digitalen Zeiterfassung wie ZeitFabrik erfasst du jede Schicht mit Datum und Uhrzeit und siehst deine erfassten Zeiten und dein Zeitkonto jederzeit selbst. So kannst du deine Sonntagsdienste leichter mitzählen. Erfasst dein Betrieb noch auf Papier, kannst du ZeitFabrik vorschlagen: Zeig deinem Betrieb ZeitFabrik.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.