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Mindestlohn 2027: 14,60 € je Stunde und eine Minijob-Grenze von 633 €

Illustration: Münzstapel, die wie Stufen ansteigen, auf dem höchsten ein Kalenderwürfel

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 € brutto je Stunde. 2026 sind es noch 13,90 €. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Mit dem Mindestlohn steigt die Verdienstgrenze für Minijobs von 603 € auf 633 € im Monat. Für dich als Arbeitgeber heißt das: Stundenlöhne prüfen, die Stunden deiner Minijobber neu durchrechnen und feste Monatsbeträge anpassen, bevor die erste Abrechnung im Januar läuft.

Die Zahlen 2025 bis 2027

JahrMindestlohn je StundeMinijob-Grenze im MonatGrundlage
202512,82 €556 €MiLoV4
202613,90 €603 €MiLoV5
202714,60 €633 €MiLoV5
Mindestlohn und Minijob-Grenze 2025 bis 2027 Balken für den Mindestlohn je Stunde: 2025 12,82 Euro, 2026 13,90 Euro, 2027 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze steigt mit: 556 Euro, 603 Euro und 633 Euro im Monat. 2025 Minijob bis 556 € 12,82 € 2026 Minijob bis 603 € 13,90 € 2027 Minijob bis 633 € 14,60 €
Mindestlohn je Stunde und Minijob-Grenze im Monat, jeweils ab 1. Januar.

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird der Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Das entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Für 2027: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 €. Aufs Jahr gerechnet sind das 7.596 €.

Was du zum Jahreswechsel prüfen solltest

  1. Stundenlöhne unter 14,60 €. Wer 2026 knapp über dem Mindestlohn bezahlt hat, etwa 14,00 €, liegt ab Januar darunter. Das betrifft Vollzeit, Teilzeit und Minijobs gleichermaßen.
  2. Feste Monatsbeträge im Minijob. Viele Aushilfen bekommen einen festen Betrag, etwa 603 €. Teilst du ihn durch 14,60 €, ergibt sich die Zahl der Stunden, die damit ab Januar höchstens bezahlt sind. Passt die vereinbarte Arbeitszeit nicht mehr hinein, musst du den Betrag erhöhen oder die Stunden senken.
  3. Stunden im Minijob neu berechnen. Bei höherem Lohn passen weniger Stunden unter die Grenze. Das Rechenbeispiel unten zeigt, wie.
  4. Übergangsbereich (Midijob). Er beginnt ab Januar bei 633,01 € statt 603,01 €, die Obergrenze bleibt nach § 20 Abs. 2 SGB IV bei 2.000 €. Was das für deine Teilzeitkräfte heißt, steht im Ratgeber Minijob oder Midijob.
  5. Auszubildende. Für sie gilt nicht der Mindestlohn (§ 22 Abs. 3 MiLoG), sondern die Mindestvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Sie wird jedes Jahr zum 1. Januar fortgeschrieben, maßgeblich ist aber das Jahr des Ausbildungsbeginns: Laufende Verträge steigen zum Jahreswechsel nicht automatisch mit. Für Ausbildungen, die 2027 beginnen, sind es im ersten Ausbildungsjahr 764 € im Monat (Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 30. September 2026).

Rechenbeispiel: Wie viele Stunden erlaubt ein Minijob 2027?

Die Formel ist einfach: Minijob-Grenze geteilt durch den Stundenlohn, das Ergebnis auf volle Stunden abgerundet.

Stundenlohn 2027RechnungStunden im MonatVerdienst
14,60 €633 € ÷ 14,60 € = 43,443627,80 €
15,00 €633 € ÷ 15,00 € = 42,242630,00 €
16,00 €633 € ÷ 16,00 € = 39,639624,00 €

Die Minijob-Zentrale nennt für 2027 ebenfalls rund 43 Stunden im Monat beim Mindestlohn. Je mehr du über dem Mindestlohn zahlst, desto kleiner wird der Rahmen.

Beispiel aus dem Einzelhandel. Ein Schreibwarenladen beschäftigt eine Aushilfe mit zehn Stunden pro Woche zu einem festen Monatsbetrag von 603 €. Zehn Wochenstunden sind im Schnitt 43,3 Stunden im Monat. 2026 ergibt das einen Stundenlohn von 13,92 €, knapp über dem Mindestlohn. Ab Januar 2027 reichen 603 € dafür nicht mehr: 43,3 Stunden × 14,60 € sind 632,67 €. Der Laden hat zwei Möglichkeiten:

  • den Monatsbetrag auf 633 € anheben. Dann bleibt es bei zehn Stunden pro Woche und beim Minijob.
  • den Betrag bei 603 € lassen und die Arbeitszeit auf höchstens 41 Stunden im Monat senken (603 € ÷ 14,60 € = 41,3).

Was nicht geht: 603 € weiterzahlen und weiter 43 Stunden arbeiten lassen. Dann liegt der Stundenlohn bei rund 13,92 € und damit unter dem Mindestlohn.

Wenn es einmal mehr wird

Springt eine Aushilfe für eine kranke Kollegin ein und kommt dadurch über 633 €, ist der Minijob nicht automatisch weg. Nach § 8 Abs. 1b SGB IV darf die Grenze unvorhersehbar in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden, jeweils um bis zur Höhe der Grenze. 2027 heißt das: höchstens 1.266 € in einem solchen Monat. Planbar ist das nicht, und es setzt voraus, dass du die Stunden im laufenden Monat kennst.

Warum die Stunden jetzt mehr zählen

Ob der Mindestlohn gezahlt wird, lässt sich nur anhand der Stunden prüfen: Der Lohn geteilt durch die Stunden muss mindestens 14,60 € ergeben. Deshalb verlangt § 17 MiLoG für Minijobber Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, spätestens bis zum siebten Tag danach. Was genau dazugehört, steht im Ratgeber Minijob und Zeiterfassung. Welche Bußgelder bei fehlenden Aufzeichnungen drohen, erklärt der Artikel Bußgeld ohne Zeiterfassung.

Mit ZeitFabrik umsetzen

Mit ZeitFabrik stempeln sich deine Aushilfen am Smartphone, im Browser oder am Touch-Terminal ein und aus. Das Zeitkonto zeigt jederzeit, wie viele Stunden im Monat schon zusammengekommen sind, sodass du rechtzeitig siehst, wenn ein Minijob an die Stundengrenze heranreicht. Der monatliche Stundenzettel entsteht automatisch, wird von dir freigegeben und geht als PDF oder an DATEV (LODAS, Lohn und Gehalt) ans Lohnbüro. Mehr zur Zeiterfassung mit ZeitFabrik. Teste ZeitFabrik 30 Tage kostenlos – ohne Kreditkarte.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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