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Ist Fahrzeit Arbeitszeit? Arbeitsweg, Baustelle, Kundenbesuch und Dienstreise
Dein Weg von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit. Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle, zum Kunden oder von einem Einsatz zum nächsten dagegen schon: Sie gehört zur Arbeit, weil dein Arbeitgeber Ziel und Zeitpunkt vorgibt, und deshalb in deine Zeiterfassung. Dazu kommt eine zweite Frage, die oft vermischt wird. Ob eine Fahrt für die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zählt und ob sie bezahlt werden muss, sind zwei verschiedene Dinge, und die Antworten fallen nicht immer gleich aus.
Der Weg zur Arbeit ist Privatsache
Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Der Weg davor und danach gehört nicht dazu. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 17. Oktober 2018 (5 AZR 553/17) festgehalten, dass Beschäftigte mit dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle grundsätzlich keine Arbeit für den Arbeitgeber leisten. Ob der Weg zehn Minuten dauert oder eine Stunde, spielt keine Rolle, Stau eingeschlossen.
Vom Betrieb zur Baustelle zählt
Triffst du dich morgens mit deinen Kollegen im Betrieb, ladet ihr Material und fahrt dann gemeinsam los, beginnt deine Arbeit im Betrieb. Die Fahrt zur Baustelle ist Arbeitszeit, die Rückfahrt bis zum Betrieb ebenso, und auch jede Fahrt von einer Baustelle zur nächsten. Das BAG sagt im selben Urteil: Muss jemand seine Arbeit außerhalb des Betriebs erbringen, gehört die Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, egal ob sie im Betrieb oder an der Wohnung beginnt.
Außendienst ohne festen Arbeitsort
Anders als beim Monteur mit Treffpunkt im Betrieb liegt der Fall, wenn du gar keinen festen Arbeitsort hast und morgens direkt von zu Hause zum ersten Kunden fährst. Dazu hat der Europäische Gerichtshof am 10. September 2015 entschieden (Rechtssache C-266/14, Tyco): Die Fahrten zwischen Wohnort und dem ersten und letzten vom Arbeitgeber bestimmten Kunden sind bei solchen Beschäftigten Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Der Gerichtshof begründet das so: Der Arbeitgeber legt die Termine fest und kann die Reihenfolge unterwegs ändern, die Beschäftigten können über diese Zeit nicht frei verfügen.
Bist du Kundendienst-Techniker in einem Sanitärbetrieb, startest mit dem Firmenwagen zu Hause und bekommst deine Tour am Vorabend, heißt das: Die Fahrt zum ersten Kunden zählt mit.
Ambulante Pflege: Fahrten zwischen den Patienten
In der ambulanten Pflege besteht die Tour aus Einsätzen und den Fahrten dazwischen. Die Fahrten von Patient zu Patient sind Teil der Arbeit, sie sind der Weg von einem Arbeitsort zum nächsten. Beginnt die Tour im Pflegebüro, wo das Dienstauto und die Tourenliste warten, zählt die Arbeitszeit ab dort. Fährst du als Pflegekraft direkt von zu Hause zum ersten Patienten, sprechen das Tyco-Urteil und die BAG-Rechtsprechung dafür, auch diese Fahrt mitzuzählen. Wo und wann deine Tour beginnt, sollte im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstanweisung stehen. Fehlt das, frag nach, dann gibt es darüber keinen Streit.
Dienstreisen: zwei Fragen auseinanderhalten
Bei Dienstreisen trennt das BAG ausdrücklich zwischen Arbeitszeitrecht und Vergütung:
| Frage | Worum es geht | Was gilt |
|---|---|---|
| Arbeitszeitrecht | Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit nach dem ArbZG | Klar ist der Fall, wenn die Person selbst fährt oder unterwegs arbeitet. Bei reiner Mitfahrt kommt es auf den Einzelfall an. |
| Vergütung | Muss die Reisezeit bezahlt werden? | Reisen, die allein im Interesse des Arbeitgebers liegen, sind nach dem BAG wie Arbeit zu vergüten. Arbeits- oder Tarifvertrag können eine eigene Regel treffen, für Fahrten im Auftrag bleibt der Mindestlohn die Untergrenze. |
Im Fall des BAG ging es um eine Entsendung ins Ausland. Das Gericht stellte klar, dass die arbeitszeitrechtliche Einordnung für die Bezahlung unerheblich ist. Als erforderlich gilt dabei die Reisezeit, die bei den Vorgaben deines Arbeitgebers anfällt. Wählst du die Route selbst, ist das grundsätzlich die Zeit eines Direktflugs in der Economy-Class.
Wer fährt: Fahrer und Mitfahrer
Steuerst du das Firmenfahrzeug auf Anweisung, arbeitest du. Das ist im Handwerk der klare Fall. Weniger eindeutig ist es, wenn du auf dem Beifahrersitz sitzt. Gibt der Betrieb Treffpunkt, Abfahrtszeit und Fahrzeug vor, kannst auch du über diese Zeit nicht frei verfügen, und das ist nach der Logik des Tyco-Urteils der entscheidende Punkt. In der Praxis ist es am einfachsten, wenn dein Betrieb Fahrer und Mitfahrer gleich behandelt und beide Fahrzeiten erfasst.
Praxisbeispiel: ein Montagetag
Du arbeitest als Monteur in einem Elektrobetrieb und fährst mit einem Kollegen auf eine Baustelle, eine Stunde entfernt. Treffpunkt ist um 7 Uhr im Betrieb.
Gezählt werden 8,5 Stunden Arbeitszeit. Ohne die beiden Fahrten wären es nur 6,5. Die Pause von 30 Minuten reicht, denn erst bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit schreibt § 4 ArbZG 45 Minuten vor. Mehr dazu im Ratgeber zur Pausenregelung.
Warum die Fahrzeit bei der 10-Stunden-Grenze zählt
Weil die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle Arbeitszeit ist, zählt sie bei den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes mit. Liegt die Baustelle zwei Stunden entfernt und dauert die Montage sieben Stunden, kommen zusammen elf Stunden heraus. Nach § 3 ArbZG sind höchstens zehn Stunden pro Werktag erlaubt. Auch deine Ruhezeit von 11 Stunden beginnt erst, wenn ihr abends wieder im Betrieb seid. Kommst du um 19 Uhr zurück, darfst du am nächsten Tag frühestens um 6 Uhr wieder losfahren.
Was du klären und festhalten solltest
- Beginn und Ende klären: Wo beginnt dein Arbeitstag, im Betrieb, beim ersten Kunden oder an der Haustür? Das sollte im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstanweisung stehen.
- Fahrten mit Uhrzeit erfassen: Abfahrt und Rückkehr gehören in die Zeiterfassung, genauso wie die Stunden auf der Baustelle.
- Bezahlung klären: Ob Fahrzeit voll, pauschal oder anders vergütet wird, regelt dein Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt eine Regel, spricht die BAG-Rechtsprechung dafür, Fahrten im Auftrag wie Arbeit zu bezahlen.
Deine Zeiten im Blick
Mit einer digitalen Zeiterfassung wie ZeitFabrik stempelst du dich dort ein, wo die Arbeit beginnt, etwa in der iPhone- oder Android-App, und siehst deine erfassten Zeiten und dein Zeitkonto jederzeit selbst. So kannst du prüfen, ob die Fahrten mitgezählt sind. Erfasst dein Betrieb noch auf Papier, kannst du ZeitFabrik vorschlagen: Zeig deinem Betrieb ZeitFabrik.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.