Stand: · ZeitFabrik

Auskunftsanspruch: Darfst du deine erfassten Arbeitszeiten einsehen?

Illustration: Tablet mit Balkendiagramm, Lupe und kleine Uhr

Darfst du deine erfassten Arbeitszeiten einsehen? Ja. Schon heute kannst du nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft über die personenbezogenen Daten verlangen, die dein Arbeitgeber über dich verarbeitet, und eine Kopie davon. Arbeitszeitaufzeichnungen gehören dazu. Der Referentenentwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz würde zusätzlich ein eigenes Recht schaffen, deine erfassten Zeiten jederzeit einzusehen.

Für dich ist deshalb weniger die Frage interessant, ob du nachsehen darfst, sondern wie du im Alltag an deine Zahlen kommst.

Was heute gilt: Auskunft nach der DSGVO

Das Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO gilt für alle personenbezogenen Daten, also auch für Beginn, Ende und Pausen eines Arbeitstags. Nach den Erläuterungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Datenschutzkonferenz (Kurzpapier Nr. 6) heißt das:

  • Du kannst formlos fragen und musst die Anfrage nicht begründen.
  • Die erste Kopie deiner Daten ist kostenlos.
  • Eine allgemeine Beschreibung reicht nicht, die Kopie muss die Daten selbst wiedergeben.
  • Dein Arbeitgeber muss unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats. In Ausnahmefällen kann er die Frist um bis zu zwei Monate verlängern, wenn er dir das innerhalb des ersten Monats mit Begründung mitteilt (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
  • Neben den Daten selbst gehören weitere Angaben dazu, etwa zu den Zwecken der Verarbeitung und zu den Empfängern.

Dazu kommt die Rechtsprechung zur Zeiterfassung: Der Europäische Gerichtshof hat 2019 (C-55/18) ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der Arbeitszeit verlangt, das Bundesarbeitsgericht hat die Erfassungspflicht 2022 für Deutschland bestätigt (1 ABR 22/21). Eine Aufzeichnung, an die du nicht herankommst, passt schlecht zu diesem Maßstab.

Was der Entwurf vorsieht

Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 18. Juni 2026 würde den Anspruch ausdrücklich ins Arbeitszeitrecht schreiben: Du könntest jederzeit Einsicht in deine erfassten Arbeitszeiten verlangen und eine Kopie bekommen. Die Aufzeichnungen wären mindestens zwei Jahre aufzubewahren, mehr dazu im Ratgeber zur Aufbewahrungsfrist. Die Verantwortung für die Aufzeichnung bliebe beim Arbeitgeber, auch wenn du deine Zeiten selbst aufschreibst.

Der Entwurf ist noch kein Gesetz, das Inkrafttreten ist offen, und Einzelheiten können sich im Verfahren ändern. Was sonst noch drinsteht, fasst der Artikel Neues Arbeitszeitgesetz 2026 zusammen.

Wie eine Anfrage im Alltag läuft

Liegen die Zeiten in einem Ordner oder einer Excel-Tabelle, ist deine Anfrage für das Büro ein kleiner Vorgang: raussuchen, zusammenstellen, kopieren oder als Datei verschicken, eventuell Daten anderer Personen schwärzen. Frag deshalb möglichst konkret nach dem Zeitraum, um den es dir geht.

Ablauf einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Ablauf in drei Schritten: 1. Du fragst formlos und ohne Begründung, am besten mit dem Zeitraum. 2. Dein Arbeitgeber antwortet unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats (verlängerbar). 3. Du bekommst eine Kopie deiner Daten, die erste ist kostenlos. 1 Du fragst formlos ohne Begründung, mit Zeitraum 2 Dein Arbeitgeber antwortet spätestens in 1 Monat (verlängerbar) 3 Du bekommst eine Kopie die erste ist kostenlos
Auskunft nach Art. 15 DSGVO, die Monatsfrist steht in Art. 12 Abs. 3 DSGVO.

Dazu kommt ein zweiter Effekt: Siehst du deine Stunden nicht selbst, musst du nachfragen, und der Zahl am Monatsende vertraust du dann oft weniger. Viele Diskussionen über Überstunden entstehen nicht aus Streit, sondern aus fehlendem Überblick.

Praxisbeispiel: Überstunden in der Zahnarztpraxis

Du arbeitest als Zahnmedizinische Fachangestellte in einer Praxis mit acht Beschäftigten, die Praxismanagerin führt die Zeiten in einer Tabelle. In den letzten Wochen hast du oft länger gearbeitet, weil eine Kollegin krank war, und möchtest wissen, wie viele Überstunden du inzwischen hast und ob du dafür einen Freitag nehmen kannst.

Ohne eigenen Zugriff heißt das: Du fragst nach, die Praxismanagerin sucht die Wochen heraus, rechnet Soll und Ist gegeneinander, berücksichtigt den Feiertag und den Urlaubstag dazwischen und schickt dir das Ergebnis per Mail. Siehst du dein Zeitkonto selbst, kennst du die Zahl schon und stellst direkt den Antrag für den freien Tag.

Was eine gute Selbstauskunft zeigen sollte

Kannst du deine Zeiten selbst einsehen, solltest du mindestens Folgendes finden:

  1. jeden Arbeitstag mit Beginn, Ende und Pausen,
  2. die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit,
  3. den Stand deines Zeitkontos, also Plus- oder Minusstunden gegenüber dem vereinbarten Soll,
  4. Urlaub, Krankheit und Feiertage an den richtigen Tagen.

Eine solche Ansicht beantwortet die meisten Fragen, bevor sie gestellt werden. Sie ersetzt aber nicht jede formale Auskunft nach Art. 15 DSGVO, weil dort mehr dazugehört als die Zeiten selbst. Brauchst du diese weiteren Angaben, kannst du die vollständige Auskunft trotzdem verlangen.

Dass du deine Zeiten einsiehst, heißt übrigens nicht, dass deine Vorgesetzten jede deiner Buchungen im Blick haben müssen. Wie Erfassung und Kontrolle getrennt werden können, steht im Ratgeber zur Vertrauensarbeitszeit.

Screenshot aus ZeitFabrik: Zeitkonto mit Wochen, Sollarbeitszeit, erfasster Arbeitszeit und Saldo; der Stand des Überstundenkontos ist unkenntlich gemacht

Beispiel aus ZeitFabrik: das eigene Zeitkonto mit Soll, Ist und Saldo je Woche. Den Stand des Überstundenkontos haben wir für den Screenshot unkenntlich gemacht.

Deine Zeiten im Blick

Mit einer digitalen Zeiterfassung wie ZeitFabrik siehst du deine erfassten Zeiten und den Stand deines Zeitkontos jederzeit selbst, berechnet nach deinem hinterlegten Arbeitszeitmodell und mit Urlaub, Krankheit und Feiertagen. Erfasst dein Betrieb noch auf Papier, kannst du ZeitFabrik vorschlagen: Zeig deinem Betrieb ZeitFabrik.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Zur Ratgeber-Übersicht